LkSG

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

LkSG

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Grundsatzerklärung gem. §6 Abs. 2 LKSG

Prinzipien

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie umweltschutzkonformes Handeln sind für die Eichenauer Gebäudeservice GmbH & Co. KG (Siegen) ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. International anerkannte Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte werden respektiert und geltendes Recht umgesetzt. 

Unsere Geschäftsprozesse sind so ausgestaltet, dass Menschenrechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und den Zulieferern vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Unsere Grundsatzerklärung steht im Einklang mit folgenden Standards:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits-und Sozialstandards
  • die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Diese Grundsatzerklärungen ergänzt den in unserem Unternehmen bestehenden Code of Conduct.

Erwartungen

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäfts-bereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung der dargestellten Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.

Risiken

Im Rahmen unseres Geschäftsbereiches haben wir folgende Risiken als wesentlich erkannt:

  • Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Faire Bezahlung und soziale Sicherheit
  • Schutz vor Diskriminierung
  • Religions- und Meinungsfreiheit
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Schutz von Kindern und Minderjährigen
  • Schutz von Umwelt und Natur

Diese im Rahmen der Risikoanalyse getroffene Bewertung der wesentlichen Risiken aus unserem Geschäftsbereich werden wir regelmäßig hinterfragen und neu bewerten. Zur Minimierung der vorgenannten Risiken haben wir ein Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten unserer Branchen Rechnung trägt.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und Mitarbeitenden wurden über unsere Standards informiert und werden von uns angehalten, durch ihre Tätigkeit und Leistungen die Sorgfaltspflichten im Bereich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sicherzustellen.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Umsetzung unserer Unternehmenspolitik liegt bei der Geschäftsleitung. Diese informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Personen und koordiniert die Aktivitäten. Zur Unterstützung und Überwachung wurde ein Menschenrechtsbeauftragter berufen, der in dieser Funktion eng mit den notwendigen Fachabteilungen, wie Einkauf, Compliance, QM und Personal zusammenarbeitet. Im Rahmen der jährlichen Berichtserstattung zu den menschenrechtlichen und umweltrelevanten Sorgfaltspflichten werden wir jährlich Stellung nehmen und diesen Bericht veröffentlichen.

Beschwerdeverfahren

Unmittelbar Betroffenen und denjenigen, die Kenntnis von potenziellen und tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Schutzes der Umwelt haben, wird die Möglichkeit geboten, auf Risiken und Verletzungen innerhalb unseres Geschäftsbereiches sowie der gesamten Lieferkette hinzuweisen.

Beschwerden und Hinweise können jederzeit digital unter

https://beschwerdestelle-eichenauer.derhinweis.de/

oder auch postalisch an

Rechtsanwälte Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen u. Dreyer PartGmbB
Uerdinger Straße 62,
40474 Düsseldorf

eingereicht werden und Personen haben dadurch die Möglichkeit, Verstöße oder Missstände anzuzeigen. Meldungen werden vertraulich behandelt.

Die im Unternehmen implementierten Risikomanagementstrukturen sowie die eingeleiteten Maßnahmen inklusive des Beschwerdeverfahrens werden mindestens einmal jährlich sowie bei entsprechenden Hinweisen überprüft.

Wir werden diese Richtlinie weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiter und Partner sensibilisieren und informieren.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gem. 58 LKSG

Die Eichenauer Gebäudeservice GmbH & Co. KG (Siegen) übernimmt Verantwortung fur die Achtung und Stärkung international anerkannter Menschenrechte innerhalb ihres eigenen Geschäftsbereiches und durch ein angemessenes Management ihrer Lieferketten. Zur Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten erfüllt die Eichenauer Gebäudeservice GmbH & Co. KG (Siegen) auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und halten dessen Umsetzung nach. Wir verlangen, dass unsere eigenen Beschäftigten sowie unsere unmittelbaren Zulieferer die Standards hinsichtlich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ebenso erfüllen.

Ein wesentliches Kernelement dieser Sorgfaltspflichten ist die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdeverfahrens, über das Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen abgegeben werden können. Dieses wird regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft.

Diese Verfahrensordnung informiert über die wesentlichen Merkmale des Beschwerdeverfahrens, den Zugang zum Verfahren bzw. dessen Erreichbarkeit sowie die Zuständigkeiten. Des Weiteren informiert sie auch darüber, wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wird. Mit dieser Verfahrensordnung soll Transparenzüber den Prozess geschaffen werden.

Der Beschwerdeprozess ist, wie folgt ausgestaltet:

Was ist der Zweck des Beschwerdeverfahrens?

Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Beschwerden oder Hinweise gegenüber Eichenauer Gebäudeservice GmbH & Co. KG (Siegen) einreichen zu können und somit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und den Verdacht von Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen.

An wen richtet sich das Beschwerdeverfahren? Wer kann Beschwerden oder Hinweise abgeben?

Jede Person, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des LkSG erfährt, kann eine Beschwerde einreichen. Dies gilt auch für Personen-vereinigungen.

Welche Arten von Hinweisen oder Beschwerden können abgegeben werden?

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Eichenauer Gebäudeservice GmbH & Co. KG (Siegen) im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind. Beschwerden sollten auf Fakten beruhen und bereits möglichst alle relevanten Informationen enthalten, die den Sachverhalt darstellen, soweit die beschwerdeführenden Personen über diese Informationen verfügen. Auch sollten Beschwerden darauf eingehen, welches Resultat mit der Beschwerde erzielt werden soll.

Wie kann ich Beschwerden oder Hinweise abgeben?

Beschwerden und Hinweise können jederzeit digital unter

https://beschwerdestelle-eichenauer.derhinweis.de/

oder auch postalisch an

Rechtsanwälte Prof. Dr. Schiefer, Dr. Todisco, Bungart, Nordhausen u. Dreyer PartGmbB
Uerdinger Straße 62,
40474 Düsseldorf

abgegeben werden. Alle Beschwerden und Hinweise, unabhängig davon, auf welchem Weg sie eingehen, werden unmittelbar und auf die gleiche Weise weiterbearbeitet.

Wer bearbeitet die Beschwerden und Hinweise?

Beschwerden oder Hinweise werden von der Meldestelle entgegengenommen und von ihr bearbeitet.

Wie läuft der Beschwerdeprozess ab?

Grundsätzlich umfasst der Beschwerdeprozess die folgenden Verfahrensschritte:

  • Bestätigung des Empfangs der Beschwerde gegenüber der beschwerdeführenden Person oder Organisation in der Regel innerhalb von einer Woche, sofern die Meldung nicht anonymisiert erfolgt ist.
  • Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde sowie Sachverhaltsaufklärung, soweit dies für die
    Beurteilung der Zulässigkeit notwendig ist.
  • Gemeinsame Erörterung des Sachverhalts mit der beschwerdeführenden Person, sofern die
    Meldung nicht anonymisiert erfolgt ist.
  • Klärung des Sachverhalts. Wird im Zuge der Sachverhaltsklärung festgestellt, dass eine Verletzung von menschenrechts- und/oder umweltbezogenen Pflichten unmittelbar bevorsteht bzw. bereits stattfindet, werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
  • Die mit dem Beschwerdeverfahren befassten Mitarbeitenden verfolgen nach, ob und inwieweit die Abhilfemaßnahmen umgesetzt werden.